Standard-Rücknahmetarife Ihrer überschüssigen Fotovoltaik-Produktion
Sind Sie Eigentümer einer Solaranlage und nutzen nicht Ihre gesamte Produktion als Eigenverbrauch?
Wir übernehmen Ihre Überschüsse zu günstigen Preisen.
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Eigenen Strom produzieren und verbrauchen
Sie möchten Solarzellen auf Ihrem Dach installieren und Ihren eigenen Strom produzieren?
Die Vergütung des Produzenten gilt für die gesamte erzeugte Energie, die in das Netz von Groupe E eingespeist wird. Die Tarife stützen sich auf das geltende Bundesrecht sowie die Branchenempfehlungen, insbesondere auf die Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, Art. 4a STromVV und den Anhang 1.2 des EnFV.
Die Rücknahmebedingungen werden regelmässig ausgewertet und können zu einem Marktpreis tendieren. Die Änderungsfrist für die Rücknahmekonditionen ist in den AGB definiert.
Wenn Sie Ihre Anlage an das Verteilnetz anschliessen, kaufen wir Ihre Produktionsüberschüsse zu den folgenden Konditionen:
Rücknahmetarife 2024
Anlagen bis 1 MW mit Produktion aus erneuerbaren Energiequellen:
Energie (Rp./kWh) Ohne Steuern | Herkunftsnachweis (Rp./kWh) Ohne Steuern | Total (Rp./kWh) Ohne Steuern | Total inkl. MWST (8.1%)* (Rp./kWh) |
11.45 | 3.00 | 14.45 | 15.62 |
* Gerundete Preise; es gelten die Preise vor Steuern. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu, wenn der Produzent ihr unterliegt.
Anlagen ab 1 MW mit Produktion aus erneuerbaren Energiequellen:
Anlagen mit Produktion aus nicht erneuerbaren Energiequellen:
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Vorgehen für die Einspeisung von Produktionsüberschüssen
Das Dokument "Dauerauftrag erfassen im Schweizer Herkunftssystem" von Pronovo ansehen
Von Ihnen vorzunehmen
- Angebotsanfrage für die Realisierung Ihrer Fotovoltaikanlage
- Anschlussanfrage über Elektroform durch einen Elektroinstallateur
- Im Falle der Übertragung Ihres Herkunftsnachweises an Groupe E (vorbehaltlich der Einkaufs- und Annahmebedingungen von Groupe E), bitte den Dauerauftrag gleich nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auf der Website von Pronovo erfassen.
3.1. Das beiliegende Dokument ist Ihnen bei dieser Registrierung behilflich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum System der Herkunftsnachweise.
3.2. Bitte unbedingt das Groupe E SA installations solaires unter Empfänger eingeben. - Sobald der Dauerauftrag von Groupe E geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie die zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis. Im Falle einer Ablehnung erinnern wir Sie daran, dass es Ihnen freisteht, Ihren Herkunftsnachweis an einen Dritten zu verkaufen.
Von Fachleuten vorzunehmen
- ETA (Eingriff auf Tarifapparate), durchgeführt von einem Elektroinstallateur
- Inbetriebnahme der Anlage durch einen Elektroinstallateur oder einen Solarteur
- Installation des Zählers durch Groupe E
- Zertifizierung der Anlage durch einen unabhängigen Prüfer
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Vergütung für Fotovoltaikproduzenten
Ihren eigenen Strom mithilfe von Fotovoltaikmodulen zu erzeugen, bedeutet eine konkrete Investition in die Energiewende. Sie nutzen den Strom für Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, während die überschüssige Produktion ins Stromnetz eingespeist wird, wofür Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung erhalten.
Wie wird dieser Betrag berechnet?
Sie finden nachstehend ein paar Erklärungen zum Rücknahmetarif von Groupe E.
Es gibt zwei Arten der Vergütung für übernommenen Strom, und zwar den an den Versorgungstarif gebundenen Rücknahmetarif und den an die Strompreis-Entwicklung auf dem Markt gekoppelten Rücknahmetarif. Der Übernahmepreis für Strom aus Solaranlagen von Privatpersonen wird auf der Grundlage eines strengen, vom Bund bestimmten, gesetzlichen Rahmens angewandt. Wir stützen uns auf Art. 4 und 4a der eidgenössischen Stromversorgungsverordnung (StromVV), auf die eidgenössische Energieverordnung (EnV) sowie auf die eidgenössische Verordnung zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (EnV).
Zur weiteren Unterstützung der Fotovoltaikentwicklung und angesichts der Erhöhung der Verbraucherpreise für 2023 haben wir beschlossen, ab dem 1. Januar 2023 für alle Anlagen unter 1 MW einen Preis einzuführen, der dem Willen des Schweizer Gesetzgebers Rechnung trägt, nämlich 14.45 Rp./kWh (11.45 Rp./kWh für graue Energie und 3 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis). Es handelt sich um eine Erhöhung von ca. 55 % im Vergleich zum derzeitigen Tarif.
Dieser Tarif wird festbleiben und nicht aufgrund von täglichen oder saisonalen Schwankungen der Marktpreise variieren. Er kann jedoch jederzeit überarbeitet werden, insbesondere bei starken Schwankungen der Bedingungen auf dem Strommarkt und bei Anpassungen unserer Verbrauchstarife. Wir können unsere Rücknahmepreise mit einer einmonatigen Ankündigungsfrist anpassen.
Strompreisentwicklung pro Trimester
Beim Stromverkauf an unsere Kundinnen und Kunden wenden wir einen Tarif an, der drei Punkte abdecken muss:
- den Preis für Energie, welche wir direkt mittels unserer eigenen lokalen Erzeugungsanlagen produzieren sowie für Energie, die wir auf dem Markt als Ergänzung zur lokalen Produktion oder direkt von Kundinnen und Kunden mit Stromerzeugungsanlagen in unserem Versorgungsgebiet zukaufen
- die Kosten für den Stromtransport über unser Netz, d. h. über die Stromübertragungsinfrastruktur
- verschiedene Taxen und Gebühren die wir einziehen und dann an die öffentlichen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden) weiterleiten.
Tarifzusammensetzung
Wir übernehmen und vergüten nur die Energie. Kosten für Stromtransport oder Steuern und Gebühren dürfen den Eigenerzeugern nicht vergütet werden. Ausserdem ist diese Energie im Allgemeinen nicht geregelt und schwer vorhersehbar. Der Grossteil wird im Sommer ins Netz des Verteilernetzbetreibers (VNB) eingespeist, wenn viel Strom vorhanden und der Verbrauch unserer Kunden gering ist; 75 % des Solarstrom wird im Sommer erzeugt, 25 % im Winter.
Allerdings haben Kundinnen und Kunden mit Rücknahmetarif in der grossen Mehrheit für ihren Verbrauch einen Doppeltarif. Auf der Grundlage der auf der Website der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) veröffentlichten Vergleiche bezahlen Kunden in einem Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und Fotovoltaikanlage ab dem 1. Januar 2023 mit dem Tarif PLUS 100 % erneuerbar durchschnittlich 12.24 Rp./kWh, d. h. einen Preis, der unter dem Einspeisetarif liegt.
Die von den Energieversorgern angewandten Rücknahmetarife müssen den vom Bund gesetzlich vorgegebenen Rahmen einhalten. Dieser schreibt unter anderem vor, sich an den Beschaffungskosten jedes Verteilers zu orientieren und die Rücknahmepreise auf ein Maximum zu begrenzen, das durch die vom Bund subventionierten Preise bestimmt wird.
Diese Obergrenze soll die Stromkosten für regulierte Tarife begrenzen, insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Strom nicht selbst produzieren können, wobei die Rentabilität der Produktionsanlagen durch Anpassung an die Produktionskosten gewährleistet wird. Ziel ist, unserer Kundschaft, ob Erzeuger-in – Verbraucher-in oder auch nur Verbraucher-in, eine gewisse Gleichbehandlung anbieten zu können.
Der Tarif ermöglicht ebenfalls, eine Fotovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauchsanteil problemlos zu rentabilisieren und liegt im nationalen Durchschnitt.
Jeder Versorger hat seine eigene Preisstrategie, die von seiner Beschaffung (Eigenproduktion, Markt, langfristige Verträge usw.) und den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängt. National einheitliche Preise sind derzeit im Schweizer Rechtsrahmen nicht festgelegt.
Am besten, indem sie den Eigenverbrauch bevorzugen und optimieren. Anschliessend sollten Sie, soweit möglich, Ihre grösseren Elektro-Geräte (Wärmepumpe, Ladestation, Warmwasserbereiter) so programmieren, dass sie dann Strom verbrauchen, wenn die Photovoltaikproduktion am höchsten ist.
Ja, wir können die Rücknahmetarife unter Einhaltung einer einmonatigen Ankündigungsfrist anpassen.
Was die Tarifstruktur betrifft, haben wir uns bisher z. B. nicht für einen flexiblen (vierteljährlichen) Markttarif entschieden, da dieses Modell in den letzten Jahren für die Produzentinnen und Produzenten weitgehend ungünstig war.
Es ist auch zu beachten, dass der Stromversorger in diesem Fall verpflichtet ist, jede Schwankung der Marktpreise auf seine Rücknahmetarife abzuwälzen, sowohl nach oben als auch nach unten. Dieser Mechanismus bietet den Produzenten deutlich weniger Stabilität. Ausserdem müssen im Falle eines starken Anstiegs der Marktpreise - wie in den letzten Monaten - die Kosten für die Erhöhung des Rücknahmetarifs auch auf die Stromrechnung der Endkunden übertragen werden. Die meisten haben jedoch keine Möglichkeit, Produzentinnen oder Produzenten zu werden.
Da die Energiewende jedoch für uns prioritär ist, verfolgen wir die Entwicklung des gesetzlichen Rahmens und der Marktpreise aufmerksam und behalten uns das Recht vor, unsere Rücknahmetarife anzupassen.
Die Strompreise folgen den Marktregeln, welche auf Angebot und Nachfrage beruhen. Wenn Strom in grossen Mengen verfügbar ist und die Nachfrage gering ist, sind die Preise tief. Dies ist vor allem im Frühling und im Sommer der Fall, wenn der Heizbedarf geringer ist und Wasserkraft- und Fotovoltaikanlagen den meisten Strom erzeugen. Im Gegensatz dazu sind die Preise im Herbst und Winter höher. Der Anstieg unserer Verbrauchertarife im Jahr 2023 ist übrigens hauptsächlich auf Winterenergie zurückzuführen, deren Preis in den letzten Monaten stark gestiegen ist. Denn 75 % der Sonnenenergie wird im Sommer erzeugt und nur 25 % im Winter. Und schliesslich ist Solarenergie nicht reguliert und schwerer vorsehbar. Die Erhöhung von Strom- und Rücknahmepreis ist also nicht identisch.
Hinzu kommt, dass Ihre Anlage bei einer Erhöhung des Verbrauchstarifs noch rentabler wird. Wenn Sie die von Ihnen erzeugte Energie selbst verbrauchen, senken Sie den Betrag Ihrer Stromrechnung und müssen nicht zusätzlich die mit diesem Verbrauch verbundenen Steuern zahlen.
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Hier finden Sie alle relevanten Dokumente
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV von weniger als 100kW)
Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie bis zu 1 MW (2024)
Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie zum Marktpreis (2024)
Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für nicht erneuerbare Energie zum Marktpreis (2024)