Kontrolle von Elektroinstallationen
Verpflichtungen und Vorgehensweisen für Eigentümer
Die Bundesgesetzgebung schreibt vor, dass elektrische Anlagen in regelmässigen Abständen überprüft werden müssen. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen sowie für eine eventuelle Instandsetzung der Anlagen liegt bei den Eigentümern. Um Sie bei den notwendigen Schritten zur Kontrolle Ihrer Elektroanlagen zu unterstützen, stellen wir Ihnen hilfreiche Dokumente und Informationen zur Verfügung.
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Kontrollintervalle
Häufigkeit
Die Häufigkeit der Kontrollen hängt von der Art der Anlage ab.
- Kontrollintervall alle 20 Jahre
Sämtliche elektrische Installationen im Wohnbereich. - Kontrollintervalle alle 10, 5, 3 Jahre oder jährlich
Sämtliche elektrische Installationen in Gewerberäumen, Industrie, Büros und landwirtschaftlichen Betrieben. Bei elektrischen Installationen mit Nullleitern nach Schema III (alte Anlage mit gelbem Draht, der als Erd- und Neutralleiter verwendet wird) beträgt das Kontrollintervall 5 Jahre. - Handänderung
Bei einem Eigentümerwechsel müssen die Installationen kontrolliert werden, falls die letzte Kontrolle über 5 Jahre zurückliegt.
Fristen
Die Frist für Kontrollarbeiten sowie Massnahmen zur Mängelbeseitigung beträgt in allen Fällen 6 Monate.
Zuständige Organe
Die offizielle Liste der unabhängigen Kontrollorgane und der autorisierten Installateure ist auf der Homepage des eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) erhältlich.
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Kontrolle neuer Elektroinstallationen
Bei jeder neuen Elektroinstallation, Änderung oder Erweiterung muss unbedingt eine Kontrolle von einen autorisierten Installateur vorgenommen werden.
Anlage mit einem Kontrollintervall von 20 Jahren
Anlage mit einem Kontrollintervall von weniger als 20 Jahren sowie Anlage zur Energieerzeugung
Zusätzlich zur Kontrolle durch den Elektroinstallateur muss eine Abnahmeprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgen.
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Kontrolle bestehender Elektroinstallationen
Als Eigentümer eines Wohnhauses, eines landwirtschaftlichen Betriebs oder Gewerbe-, Industrie- oder Büroräumen schreibt Ihnen das Gesetz periodische Kontrollen vor. Groupe E informiert Sie schriftlich über die Frist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie eine unabhängige Kontrollstelle beauftragen, welche Ihnen mitteilt, ob Korrekturen oder Reparaturen vorgenommen werden müssen. Die Konformitätsanpassung wird dann von Ihrem Elektroinstallateur durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt das Kontrollorgan einen "Sicherheitsnachweis" in doppelter Ausfertigung; ein Exemplar muss an uns weitergeleitet werden.
Die Kosten für Kontrolle und Nachbesserung gehen zu Ihren Lasten.
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Downloads und Links
Werkvorschriften
Sonderbestimmungen (Beilage zu den WV) - neu - gültig ab 01.07.2024
Werkvorschriften - Administrativer Technischer Leitfaden
Werkvorschriften - Mitgliederliste
Bestellformular - Plombieren von Schaltgerätekombinationen
Pläne zu den Installationskontrollen
Niederspannungs-Installationskontrolle