Kundinnen und Kunden bei Groupe E, die in eine neue Wohnung ziehen

Meinen Umzug melden

Nachstehend finden Sie Informationen zu den Vorgehensweisen, wenn Sie den Stromlieferanten wechseln oder im Gebiet von Groupe E bleiben.

Zur genauen Abrechnung Ihres Stromverbrauchs ist es wichtig, uns Ihre Adressänderung bis spätestens 10 Tage vor Ihrem Umzug mitteilen. Dies können Sie in Ihrem Kundenkonto my.groupe-e.ch oder per Telefon unter 0844 20 40 60 ausführen (montags bis freitags, von 7.30 bis 17.30 Uhr). Nachstehend finden Sie die Vorgehensweise.

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Sie ziehen um?

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Als bestehender Kunde müssen Sie uns nur informieren, wann Sie die Schlüssel Ihrer neuen Wohnung erhalten, und uns den Namen des vorherigen Mieters/Eigentümers angeben.

Dazu können Sie sich in Ihrem Kundenbereich anmelden oder ihn aktivieren, falls Sie dies noch nicht getan haben.

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Sie sind neu im Versorgungsgebiet von Groupe E?

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Willkommen bei Groupe E! 

Damit wir Ihre Adressänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. 

Verwenden Sie dazu das Online-Formular.

 

Kontakt und Informationen

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Zusammenarbeit mit der Post für Zählerablesungen bei Umzügen

Intro
Zur Optimierung des Installationsverfahrens für die intelligenten Zähler in unserem gesamten Einzugsgebiet reorganisieren wir einen Teil unserer Tätigkeiten. Für die Zusammenarbeit mit Groupe E erhalten die Postbotinnen und -boten die Befugnis, bei Umzügen die Zählerstände abzulesen. Dank dieser Partnerschaft haben die Technikerinnen und Techniker von Groupe E mehr Zeit für die Installation von intelligenten Zählern zur Verfügung, damit bis 2029 100% der Zähler unseres Bestands ausgetauscht werden können.

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Allgemeiner Rahmen der Zusammenarbeit

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Warum für die Zählerablese mit der Post zusammenarbeiten?
Wir suchen ständig nach Lösungen, die uns effizienter und effektiver machen, damit wir bis 2029 unseren gesamten Bestand durch intelligente Zähler ersetzen können. Die Zusammenarbeit mit der Post erleichtert dies sehr.
Sind alle Kundinnen und Kunden von dieser Zusammenarbeit mit der Post betroffen?
Nein, nur diejenigen, die noch nicht mit intelligenten Zählern ausgestattet sind.
Welche Ablesungen tätigt die Post?
Die Postbotinnen und -boten dürfen die Zähler nur bei Umzügen/Einzügen ablesen oder im Hinblick darauf, sofern der Zähler leicht und ohne technische Einschränkungen zugänglich ist.
Was tun bei Zweifeln an der Rechtmässigkeit des Vorgehens?
Alle Briefträgerinnen und Briefträger, die berechtigt sind, Zählerstände abzulesen, müssen eine Legitimationskarte mit sich führen, die Sie verlangen können. Auf der Karte befindet sich ein QR-Code, welcher Sie zu dieser Internetseite weiterleitet.
Heisst das, dass Groupe E die Ablesungen all ihrer Zähler der Post anvertraut?
Nein. Unsere Technikerinnen und Techniker führen weiterhin die regelmässigen Ablesungen durch, insbesondere in Fällen, die nicht von der Post abgedeckt werden.
Wie lange wird diese Zusammenarbeit mit der Post für die Ablesungen dauern?
Die Zusammenarbeit ist auf drei Jahre festgelegt, von 2024 bis Ende 2026. Sie kann über 2026 hinaus verlängert werden, je nach Fortschritt der Zählerersetzungen von Groupe E.
Wird dieser Service der Post den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt?
Nein. Diese Leistung wird nicht fakturiert. Für Kundinnen und Kunden jedoch, die den Einbau eines intelligenten Zählers abgelehnt haben, können die Mehrkosten für die Fortsetzung der Ablesung von Groupe E individuell in Rechnung gestellt werden.

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Besonderer Hintergrund der Ablesungen

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Wann werden die Ablesungen von den Briefträgerinnen und Briefträgern der Post getätigt?
Sie werden diese Erhebungen parallel zu ihren Postzustellungsrunden durchführen, und zwar zwischen drei Tagen vor und einem Tag nach dem Datum, das für den Umzug / Einzug gespeichert wurde. Bei Abwesenheit von Kundin oder Kunde benachrichtigt die Postbotin oder der Postbote unsere technische Abteilung, die sich dann mit der betreffenden Person in Verbindung setzt.
Muss ich die Post selbst kontaktieren, um die Zählerablesung zu organisieren?
Nein. Sobald Sie unser Kundencenter über Ihren Umzug/Ihren Einzug informiert haben, organisieren wir mit der Post, dass Briefträgerinnen oder Briefträger den Zählerstand des betreffenden Zählers in ihre Postzustellungstour einbeziehen.

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