Eine Familie zieht in ein neues Zuhause ein, was die einfache Abwicklung der Umzugsmeldung bei Groupe E symbolisiert

Meinen Umzug melden

Zur genauen Abrechnung Ihres Stromverbrauchs ist es wichtig, uns Ihre Adressänderung bis spätestens 10 Tage vor Ihrem Umzug zu melden. Dies können Sie in Ihrem Kundenbereich my.groupe-e.ch oder per Telefon unter 0844 20 40 60 tätigen (montags bis freitags, von 7.30 bis 17.30 Uhr). Nachstehend finden Sie die Vorgehensweise.

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Ziehen Sie um?

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Als bereits bestehender Kunde brauchen Sie uns nur einige Informationen zu übermitteln, wie das Datum der Schlüsselübergabe für Ihre neue Wohnung und den Namen des scheidenden Mieters/Eigentümers.

Melden Sie sich dazu in Ihrem Kundenbereich an oder aktivieren Sie diesen, falls Sie es noch nicht gemacht haben. 

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Sind Sie neu im Versorgungsgebiet von Groupe E?

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Willkommen bei Groupe E! 

Damit wir Ihre Adressänderung reibungslos bearbeiten können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. 

Verwenden Sie dazu das Online-Formular.

 

Kontakt und Informationen

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Zusammenarbeit mit der Post für Zählerablesungen bei Umzügen

Intro

Zur Optimierung des Installationsverfahrens für intelligente Zähler in unserem gesamten Einzugsgebiet reorganisieren wir einen Teil unserer Tätigkeiten. In Zusammenarbeit mit Groupe E erhalten Postbotinnen und -boten die Berechtigung, bei Umzügen die Zählerstände abzulesen. Dank dieser Partnerschaft haben die Technikerinnen und Techniker von Groupe E mehr Zeit für die Installation von intelligenten Zählern, damit bis 2029 100% der Zähler unseres Bestands ausgetauscht werden können.

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Allgemeiner Rahmen der Zusammenarbeit

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Warum für die Zählerablese mit der Post zusammenarbeiten?
Wir suchen ständig nach Lösungen, die uns effizienter und effektiver machen, damit wir bis 2029 unseren gesamten Bestand durch intelligente Zähler ersetzen können. Die Zusammenarbeit mit der Post erleichtert dies sehr.
Sind alle Kundinnen und Kunden von dieser Zusammenarbeit mit der Post betroffen?
Nein, nur diejenigen, die noch nicht mit intelligenten Zählern ausgestattet sind.
Welche Ablesungen tätigt die Post?
Die Postbotinnen und -boten dürfen die Zähler nur bei Umzügen/Einzügen ablesen oder im Hinblick darauf, sofern der Zähler leicht und ohne technische Einschränkungen zugänglich ist.
Was tun bei Zweifeln an der Rechtmässigkeit des Vorgehens?

Alle Postbotinnen und -boten mit Berechtigung für die Zählerablese führen eine Legitimationskarte mit sich, welche Sie auf Verlangen einsehen können. Auf der Karte befindet sich ein QR-Code, der Sie zu dieser Internetseite weiterleitet.

Heisst das, dass Groupe E die Ablesungen all ihrer Zähler der Post anvertraut?
Nein. Unsere Technikerinnen und Techniker führen weiterhin die regelmässigen Ablesungen durch, insbesondere in Fällen, die nicht von der Post abgedeckt werden.
Wie lange wird diese Zusammenarbeit mit der Post für die Ablesungen dauern?
Die Zusammenarbeit ist auf drei Jahre festgelegt, von 2024 bis Ende 2026. Sie kann über 2026 hinaus verlängert werden, je nach Fortschritt der Zählerersetzungen von Groupe E.
Wird dieser Service der Post den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt?
Nein. Diese Leistung wird nicht fakturiert. Für Kundinnen und Kunden jedoch, die den Einbau eines intelligenten Zählers abgelehnt haben, können die Mehrkosten für die Fortsetzung der Ablesung von Groupe E individuell in Rechnung gestellt werden.

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Besonderer Hintergrund der Ablesungen

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Wann werden die Ablesungen von den Briefträgerinnen und Briefträgern der Post getätigt?

Sie führen die Ablesungen parallel zu ihren Postzustellungsrunden durch, zwischen 3 Tagen vor und einem Tag nach dem eingetragenen Datum des Umzugs/Einzugs. Bei Abwesenheit von Kundin oder Kunde benachrichtigt die Postbotin oder der Postbote unsere technische Abteilung, die sich dann mit der betreffenden Person in Verbindung setzt.

Muss ich die Post selbst kontaktieren, um die Zählerablesung zu organisieren?

Nein. Sobald Sie unser Kundencenter über Ihren Umzug/Einzug informiert haben, organisieren wir mit der Post, dass die Briefträgerinnen oder Briefträger die betreffende Zählerablese in die jeweilige Postzustellungsrunde einbauen. 

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