Rücknahmetarife meiner überschüssigen Fotovoltaik-Produktion – Marktoption
Ab 1. Januar 2024 können Sie von einem vollständig marktbasierten Preis für die Vergütung der überschüssigen Produktion Ihrer Solaranlage profitieren.
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Wie funktioniert das?
Mit unserem neuen Angebot profitieren Sie von den Marktpreisschwankungen, sowohl nach oben als auch nach unten.
Im Gegensatz zum standardmässig festen Jahrespreis unseres Abnahmetarifs ändert sich der neue Tarif alle drei Monate gemäss den Entwicklungen auf dem Strommarkt und steht daher erst nach dem jeweiligen Quartal fest (beispielsweise Mitte April für die ersten drei Monate im Jahr (Januar, Februar und März)).
Dieses neue Angebot ist den Stromkundinnen und -kunden von Groupe E vorbehalten.
Nein, es reicht, unser Formular auszufüllen.
Die detaillierten Preiskonditionen sind der 2024 Tarifübersicht zu entnehmen.
Für bereits betriebene Anlagen beginnt die Energieabnahme zu den vorliegenden Bedingungen am 1. Januar. Sie müssen uns Ihre Entscheidung für dieses Angebot über unser Formular bis zum 31. Oktober 2023 mitteilen und können es dann ab 1. Januar 2024 nutzen.
Die Abnahme der eingespeisten Energie und ihre Vergütung können auf keinen Fall rückwirkend erfolgen.
Die Kündigung dieser Option muss schriftlich bis zum 31. Oktober erfolgen, um per Ende des Kalenderjahres wirksam zu werden.
Falls Sie noch nicht über einen intelligenten Zähler verfügen und sich für dieses Angebot entscheiden, tauschen wir Ihren Zähler bis am 31. Dezember 2023 aus. Die Kosten hierfür trägt Groupe E.
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Wie erfolgt die Vergütung bei diesem Angebot?
Die geltenden Preise sind völlig transparent. Sie beruhen auf Artikel 15 EnFV und sind auf der Website des Bundesamts für Energie (Referenz-Marktpreis für Fotovoltaik) abrufbar. Der Preis setzt sich folgendermassen zusammen:
Energiepreis | Es handelt sich dabei um den Referenz-Marktpreis für Fotovoltaik, der vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlicht wird. Wenn Sie sich für die Preise des letzten Quartals interessieren, können Sie unter bfe.admin.ch das Dokument "Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV" herunterladen. |
Bewirtschaftungsentgelt | Da die Einspeisung von der Sonneneinstrahlung abhängt, ist diese Energie schwer vorhersehbar. Groupe E muss die Regelung des Energieangebots gegenüber Swissgrid übernehmen. Daher setzen wir ein Bewirtschaftungsentgelt an, das vom oben genannten Energiepreis abgezogen wird und sich aus einem festen und einem variablen Anteil zusammensetzt. Der variable Anteil ändert sich gemäss Art. 26 EnFV ebenfalls alle drei Monate. Den Verlauf dieser Beträge können Sie auf pronovo.ch unter dem Reiter "Bewirtschaftungsentgelt" einsehen. |
Herkunftsnachweis | Bei Übernahme Ihres Herkunftsnachweises gelten folgende Preise: - Winterperiode (01.10. - 31.03.): 3 Rp./kWh - Sommerperiode (01.04. - 31.09.): 1 Rp./kWh |
Welches sind die Vor- und Nachteile dieser Vergütung?
Die Vergütung hängt von den Marktpreisen ab und ist erst nach dem Einspeisezeitraum festgelegt. Es ist daher nicht möglich, Ihre Vergütung im Voraus abzuschätzen, wie dies beim Standard-Abnahmetarif von Groupe E der Fall ist (14,45 Rp./kWh, inkl. Herkunftsnachweis, für das ganze Jahr 2024).
Die Marktpreise können weit über dem Standard-Abnahmetarif liegen, aber auch weit darunter. Ein Überblick über die Entwicklung der Markttarife steht unter dem Link bfe.admin.ch zum Download bereit.