Der VSG, der Verband der Schweizerischen Gasindustrie, hat den Auftrag, die notwendigen Vorbereitungen zur Bewältigung einer gravierenden Gasknappheit zu treffen und die Beschlüsse des Bundes umzusetzen, unter anderem durch die Einrichtung einer Kriseninterventionsstelle: KIO. Groupe E ist in diesen Prozess eingebunden.
Der Bund würde folgende Massnahmen ergreifen und hier finden Sie die Auswirkungen auf Gaskundinnen und -kunden:
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
Die erste Massnahme ist die Senkung des Gasverbrauchs, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Sie sorgt für die Erhaltung der Gasvorräte.
Einige Schweizer Unternehmen verfügen über Zweistoffanlagen, die sowohl mit Gas als auch mit Heizöl betrieben werden können. Daher ist es für sie von Vorteil, ihre Tanks unverzüglich zu füllen, damit sie bereit sind, wenn sie ihre Anlagen von Gas auf Öl umstellen müssen.
Mit dieser Massnahme kann der Gesamtgasverbrauch rasch gesenkt werden, um die Versorgung von Kunden mit nicht schaltbaren Anlagen zu sichern. Die übrigen Unternehmen müssen sich auf eine Kontingentierung einstellen.
23.09.2022: Der Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen ab dem 1. Oktober 2022.
Bei Versorgungsstörungen könnte der Bundesrat die Gasnutzung für bestimmte Anwendungen verbieten, aber auch Beschränkungen anordnen.
Im Rahmen einer Kontingentierung haben die betroffenen Verbraucher für einen bestimmten Zeitraum nur Anspruch auf reduzierte Gasmengen oder müssen ihre Verbrauchszeiten verschieben. Zunächst gilt die Kontingentierung für alle Anlagen mit Ausnahme derer geschützter Verbraucher:
a) Privathaushalte
b) Spitäler, Geburtshäuser, ambulante Pflegezentren, Arztpraxen und Pflegeheime
c) Heime für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen für behinderte Menschen, Unterkünfte für Asylsuchende und Einrichtungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
d) Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
e) Strafvollzugsanstalten
f) die Armee, um ihre Versorgungsinfrastruktur aufrechtzuerhalten
g) Unternehmen, die Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Abwasserreinigung oder Abfallbeseitigung sicherstellen
h) Wäschereien, die die hygienische Behandlung von Textilien im Gesundheitswesen übernehmen
i) Unternehmen, die medizinische Geräte in Krankenhäusern, Labors und Arztpraxen sterilisieren
j) Infrastrukturbetreiber, für die Beheizung von Weichen
k) Unternehmen, die Abwärme oder Fernwärme an unter a) bis j) genannte Verbraucher liefern
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundes.