Title
Mangellage
Es gibt viele Gründe dafür: starker Verbrauch der Kunden, Grossteil der französischen Kernkraftwerke abgeschaltet, Ausstieg aus der Wärmekraft in Deutschland, geringe Wassermenge, steigende Preise für Gas, Kohle und CO2. Dies führt nicht nur zu einer drohenden Energieknappheit, sondern auch zu einem rasanten Preisanstieg auf den Märkten.
Eine Stromunterbrechung kann jederzeit auftreten, z. B. in einem Tal infolge höherer Gewalt.
Bei einem allgemeinen Stromausfall oder Blackout werden ganze Regionen vom Netz getrennt, um den flächendeckenden Blackout zu verhindern. Dies geschieht in der Regel, wenn ein grösserer Erzeuger ausfällt oder aufgrund eines schweren Stromnetzausfalls.
Aufgrund des Ausfalls mehrerer bedeutender Stromerzeuger kommt es schlussendlich zu einer Stromknappheit. Dies ist ein sogenannter «Ostral»-Fall. Eine Stromknappheit bedeutet nicht, dass kein Strom geliefert wird, sondern dass er in eingeschränkten Mengen geliefert wird. Eine mehrere Tage, Wochen oder Monate andauernde Mangellage wird durch ein Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage verursacht, das auf unzureichende Erzeugungs-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten zurückzuführen ist.
Strom könnte ab Februar-März knapp werden, falls der Winter hart wird und unter Berücksichtigung der oben dargelegten geopolitischen Lage.
- Der Bund entscheidet über den Wechsel von einer Massnahmenebene zur nächsten und leitet die Gesamtkoordination.
- Die Ostral (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) setzt die Entscheidungen des Bundes um.
- Der Verteilnetzbetreiber (VNB) wie Groupe E z. B. führt die Pläne und Entscheidungen der Ostral in seinem Versorgungsgebiet aus.
Title
Mögliche Szenarien und Massnahmen bei Knappheit
Folgende Massnahmen könnten vom Bund beschlossen werden:
- Aufrufe zur Verbrauchsreduzierung
- Beschränkungen oder Verbote für nicht wesentliche Geräte und Anlagen
- Kontingentierung
- Netzabschaltungen für einige Stunden
Wenn möglich informierte der Bund die Verbraucher im Fall von einschneidenden Massnahmen 5 bis 10 Tage im Voraus.
Gemäss den von der Ostral durchgeführten Analysen betragen die Einsparungen beim Energieverbrauch ungefähr (Richtwerte für das Einsparpotenzial):
- 5% für die Aufrufe zur Verbrauchsreduzierung
- + 10% für die Verbrauchsreduzierung
- + 5 bis 10% für die Kontingentierung und die sofortige Kontingentierung
- und maximal 50% für Netzabschaltungen.
Es gilt zu beachten, dass Aufforderungen zum Sparen auf freiwilliger Basis erfolgen. Die weiteren Massnahmen werden jeweils vom Bundesrat verordnet.
Wir sind aktuell auf VG1 bei der Versorgungsüberwachung. Auf der Stufe VG2 treten wir ins Krisenmanagement ein und die Ostral wird in Alarmbereitschaft versetzt.
Die Gefahr einer Energieknappheit ist real. In diesem Sinne müssen sich Unternehmen aller Art, selbst Vereine, darauf vorbereiten, ihren Energieverbrauch zu senken. Das sollte man ab sofort tun, überall wo es möglich ist. Sie können sich mit unseren praktischen Tipps auf der entsprechenden Seite vertraut machen.
Bei einer Kontingentierung sind alle Grossverbraucher* betroffen, aber im Fall eines Lastabwurfs (Abschaltung, Unterbrechung) ist jeder Einzelne angesprochen. Das bedeutet, dass Sie eventuell entscheiden müssen, welche Ihrer Tätigkeiten wirklich Vorrang hat (unter Berücksichtigung von vierstündigen, zyklischen Unterbrechungen).
*Verbrauch über 100'000 kWh pro Jahr.
Title
Etappe 1: Aufrufe zur Verbrauchsreduzierung
Der Verbrauch muss sofort gesenkt werden. Dadurch wird die Nachfrage und damit die Stromproduktion reduziert und unsere Speicher (insbesondere das Wasser in den Staudämmen) bleiben erhalten. Selbst einfache Alltagshandlungen sind wichtig, z. B. unnötige Beleuchtung vermeiden und die Raumheizung im Winter beschränken.
Auf unserer dafür vorgesehenen Internetseite finden Sie praktischen Tipps.
Title
Etappe 2: Einschränkungen oder Verbote für nicht wesentliche Geräte und Anlagen
Eventuelle Beschränkungen werden vom Bund beschlossen. Sie könnten stromfressende Geräte, die nicht unentbehrlich sind, betreffen, insbesondere:
- Saunen, Whirlpools, Swimmingpools
- Klimageräte
- Rolltreppen und Lifte
- Schaufensterbeleuchtung, Leuchtreklamen.
Sobald diese 2. Etappe vom Bund beschlossen wird, gelten die daraus resultierenden Massnahmen für jeden Einzelnen und ermöglichen, den Verbrauch im ganzen Land zu senken.
Die Verbote oder Einschränkungen werden die Industrie im Prinzip nicht direkt betreffen, sondern Anlagen wie Saunen, Whirlpools, Schwimmbäder, Klimaanlagen, Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen usw.
Title
Etappe 3: Kontingentierung
Die Kontingentierung soll Grossverbraucher dazu verpflichten, ihren Stromverbrauch zu senken, bis das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wiederhergestellt ist. Diesen Verbrauchern steht also für eine gewisse Zeit weniger Strom zur Verfügung als im Normalfall.
Die den Kunden zur Verfügung gestellte Strommenge wird aufgrund eines bestimmten Zeitraums festgelegt: Berechnung des Referenzverbrauchs (Basis ist 1 Monat, wobei nach derzeitigem Stand derselbe Monat des Vorjahres als Referenz gilt) x Kontingentierungssatz.
Die Kunden müssen selbst entscheiden, welche Massnahmen sie ergreifen, um ihren Verbrauch im Rahmen der im jeweiligen Monat für sie verfügbaren Menge zu reduzieren.
Im Gespräch sind gegenwärtig Stufen von -10%, -20% bis -30%.
Momentan sieht es so aus, als würden alle Arten von Grossverbrauchern in gleicher Weise kontingentiert werden. Es wird Aufgabe des Bundes sein, dies in den jeweiligen Verordnungen zu regeln, welche noch nicht veröffentlicht wurden.
Der normalen Kontingentierung könnte eine sofortige Kontingentierung für einige Tage vorausgehen, wodurch kurzfristig eine gewisse Menge an Strom eingespart werden könnte.
Sofortige Kontingentierung:
- Kurzfristig anwendbar, mit begrenzter Flexibilität für Grossverbraucher
- Dauer der Kontingentierung: 1 Tag
- Die Grossverbraucher berechnen ihr Tageskontingent selbst.
- Alle zur Berechnung der verfügbaren Strommenge erforderlichen Daten werden in der Verordnung über die Elektrizitätswirtschaft angegeben.
Normale Kontingentierung:
- Mittelfristig anwendbar, mit erhöhter Flexibilität für Grossverbraucher
- Generell dauert eine Kontingentierungsperiode einen Monat.
- Der zuständige Verteilnetzbetreiber berechnet das Stromkontingent auf der Grundlage der erlassenen Stromversorgungsverordnung.
- Im Namen des Bundes lässt er seinen Grossverbrauchern eine Verfügung mit den Angaben zum anwendbaren Stromkontingent zukommen.
Die Stromkontingentierung ermöglicht Grossverbrauchern, individuelle betriebsinterne Massnahmen zu planen, vorzubereiten und im Krisenfall auch umzusetzen. So können die betrieblichen Beeinträchtigungen während einer Stromknappheit so weit wie möglich reduziert werden.
Verschiedene Optionen sind möglich, um diese Kontingentierung einzuhalten, z. B.:
- Täglicher Produktionsstillstand für 2 von 10 Stunden. Es ist zu berücksichtigen, dass auch die internen Abläufe im Unternehmen während dieser 2 Stunden stillstehen müssten.
- Stillstand des gesamten Unternehmens während einem von 5 Arbeitstagen. Auch die internen Abläufe müssten stillstehen.
- Stillstand der gesamten Produktion während einer von 4 Wochen, wobei gewisse interne Dienste eventuell noch funktionieren könnten.
- Usw.
Es hätte keinen Sinn, die Produktion unter der Woche zu drosseln und am Wochenende wieder aufzuholen, denn das aktuelle Problem ist ein Energieproblem (Volumen) und kein Leistungsproblem.
Sie betrifft Grossverbraucher, die jährlich 100'000 kWh oder mehr verbrauchen.
Grossverbraucher können an mehreren Standorten tätig sein (VMS): mehrere Standorte im Versorgungsgebiet ihres Verteilnetzbetreibers (VNB). Sie gelten als « ein einziger Grossverbraucher» für alle Standorte, die sie im jeweiligen Versorgungsgebiet ihres VNB anmelden.
Sie müssen dies ebenfalls bei jedem VNB tun, wenn sich die Standorte in mehreren verschiedenen Versorgungsgebieten befinden. Um beim VNB (resp. bei jedem VNB) als Grossverbraucher mit mehreren Standorten zu gelten, ist Voraussetzung, dass mindestens eine Verbrauchsstelle in dem Gebiet als Grossverbraucher gilt.
Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch werden als Grossverbraucher angesehen (falls mehr als 100'000 KWh pro Jahr verbraucht werden).
Im öffentlichen Verkehr ist jedes konzessionsberechtigte Transportunternehmen für seinen gesamten Stromverbrauch kontingentiert.
Grossverbraucher werden mit einer Lastgangmessung ausgestattet, die eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung von Kontingentierungsmassnahmen ist. Heute verfügen nicht alle anderen Verbraucher über ein solches Gerät.
Zu diesem Zeitpunkt sind keine Informationen verfügbar. Diese Kategorie ganz oder teilweise befreiter Grossverbraucher wird vor der Kontingentierung festgelegt, beim Inkrafttreten der SVV (Stromversorgungsverordnung), nach Beurteilung der aktuellen Situation durch den Bund. Eine genaue Liste ist noch nicht verfügbar.
Diese Unternehmen sind jedoch wie alle anderen verpflichtet, im Falle von Energieknappheit ihren Energieverbrauch so weit wie möglich zu senken und sich auf die Kontingentierung vorzubereiten.
Heute sieht es so aus, als würden die Verordnungen, die zur Konsultation gestellt werden, keine Ausnahmen für besondere Verbrauchergruppen vorsehen. Daher müssen sich alle Grossverbraucher auf die Kontingentierung vorbereiten.
Es ist von grösster Bedeutung, dass die Unternehmen jetzt schon Vorbereitungen für Massnahmen treffen, die sie im Falle einer Knappheit und ggf. einer Kontingentierung ergreifen müssen (Stufe 3 der Ostral).
Es geht darum, frühzeitig zu erkennen, wo man den Stromverbrauch senken kann. Denkbar ist z. B. Schichtarbeit, um die Koordination mit Lieferanten im Vorfeld und den Kunden danach zu gewährleisten, an Notstromversorgungen für kritische Prozesse oder Anlagen zu denken, Informationen von Behörden zu verfolgen, Möglichkeiten zur Begrenzung möglicher Verluste zu analysieren (Teilarbeit, andere) usw.
Auf unserer dafür vorgesehenen Internetseite finden Sie praktischen Tipps auf Sie abgestimmte Vorbereitungen für den Fall von Energieknappheit.
- Ort und Messpunkt
- Anfang und Dauer der Kontingentierung
- Bezugszeitraum und Verbrauch während des Bezugszeitraums
- Kontingentierungssatz / Kontingent (Anzahl der KWh, die dem Kunden in der nächsten Kontingentierungsperiode zur Verfügung stehen)
- Informationen zur Kontrolle und den Sanktionen bei Nichteinhaltung des zugeteilten Kontingents
Zurzeit haben Verbraucher mit mehreren Standorten die Möglichkeit, Massnahmen auf einer globalen Ebene zu ergreifen: z. B. einen Standort, auf den 40% des Verbrauchs entfallen, abzuschalten und die übrigen Standorte wie üblich weiter zu betreiben, und zwar nur für das betroffene Versorgungsgebiet (1 VNB).
Für diesen Winter wird eine Lösung für Grossverbraucher entwickelt, die Verbrauchsstandorte in verschiedenen Verteilnetzen haben. Zudem können alle Grossverbraucher Kontingente im Rahmen der normalen Kontingentierung (mit einer Dauer von einem Monat) eintauschen. Diese Anpassungen werden auf der individuellen Verantwortung der Grossverbraucher fussen. Detaillierte Angaben zu den notwendigen Prozessen und Anmeldungen werden diesen Herbst bekannt gegeben.
Jeder Verteilernetzbetreiber (VNB) sammelt die Daten der Grossverbraucher in seinem Gebiet unabhängig. Wenn es zwei Standorte in Freiburg und drei im Wallis gibt, kann sich der Grossverbraucher immer noch in Freiburg für zwei Standorte anmelden und im Wallis für die anderen drei. Für jedes Gebiet ist es wichtig, dass mindestens ein Verbrauchspunkt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 100'000 kWh oder mehr vorhanden ist.
Die fünf Standorte sind zum heutigen Zeitpunkt nicht zusammenlegbar. Für nächsten Winter jedoch (2023-2024), werden von der Ostral-Organisation detaillierte Informationen zur Anpassung der Prozesse bereitgestellt. Diese werden dann ermöglichen, alle Standorte, auch wenn sie sich in mehreren Versorgungsgebieten befinden, als Ganzes zu betrachten.
Das Unternehmen kann sich immer noch für jedes Gebiet bei seinem entsprechenden Verteilernetzbetreiber (VNB) anmelden. In dem Gebiet erfordert dies, dass mindestens ein Verbrauchspunkt als Grossverbraucher eingestuft wird. Für nächsten Winter jedoch (2023-2024), werden von der Ostral-Organisation detaillierte Informationen zur Anpassung der Prozesse bereitgestellt. Diese werden dann ermöglichen, alle Standorte, auch wenn sie sich in mehreren Versorgungsgebieten befinden, als Ganzes zu betrachten.
Das Unternehmen muss sich bei seinem Verteilnetzbetreiber (VNB) anmelden und ihm die Messpunkte der Standorte übermitteln, welche von seinem Multisite-Ansatz betroffen sind. In diesem Sinne kann es sich direkt an den Energieberater (RLV/KAM) des VNB für das jeweilige Versorgungsgebiet wenden. Ein Dokument, das den gesamten Kontingentierungsprozess für 'Multisites'-Unternehmen beschreibt, ist für solche Unternehmen ebenfalls beim VNB erhältlich.
Dieser Punkt wird derzeit von der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WLV) diskutiert.
Keine Kostenübernahme ist vorgesehen. Grossverbraucher tragen die anfallenden Kosten allein. Diese fallen unter das Risikomanagement / Betriebskontinuitätsmanagement eines Unternehmens.
Die diesbezügliche Ostral-Dokumentation spricht von administrativen oder sogar strafrechtlichen Massnahmen, jedoch ohne derzeit ins Detail zu gehen. Dies sollte zu den Verordnungen gehören, die zu gegebener Zeit in die Konsultation gegeben werden. Abgesehen von den möglichen Sanktionen soll die Kontingentierung jedoch auch dazu dienen, einen Lastabwurf zu verhindern. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Verbraucher dazu beitragen, den Stromverbrauch zu senken.
Title
Etappe 4: Netzabschaltungen (Lastabwürfe) für ein paar Stunden
Auf Beschluss des Bundes schalten die Verteilnetzbetreiber die Stromversorgung der Verbraucher in ihrem Versorgungsbereich für vier Stunden ab, wobei die betroffenen Versorgungsbereiche abwechselnd bedient werden.
Die Netzabschaltung gilt für alle, ausser in seltenen Ausnahmen die sehr grossen kritischen Infrastrukturen, welche mehr als 80% der Stromversorgung eines Abgangspostens verbrauchen.
Jede Netzabschaltung erschwert die Abläufe. Je nach Branche ist es manchmal möglich, die Produktion etwas herunterzufahren. In diesem Sinne ist es wichtig, über die Prioritäten bei der Produktion nachzudenken:
- Wie lange dauertes, die Maschinen neu zu bestücken, zu starten und zu reinigen?
- Wie lange dauert der Produktionszyklus (zu vergleichen mit dem Abschaltungszyklus)?
- Welche logische Reihenfolge der verschiedenen Produktionsschritte (analysieren, ob Prozesse möglicherweise aufeinander folgen können, anstatt gleichzeitig in Gang gesetzt zu werden)?
- Welcher Personalbedarf?
- Welche Lagerbestände sind erforderlich?
- Welcher geschätzte Produktionsrückgang und welche Verzögerungen bei den Lieferanten?
- Welche Arbeitszeiten und -pläne (unter Berücksichtigung der angekündigten Abschaltungen und der zu erbringenden Arbeit, mit möglicher Kurzarbeit)?
Diese Informationen werden nach und nach ergänzt.
Die Netzentlastung wird nur als letztes Mittel bei Energieknappheit eingesetzt. Es handelt sich um eine Massnahme, die auf Anordnung der zuständigen Behörden getroffen wird und bei der es keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Geräten gibt, die ans Netz von Groupe E angeschlossen sind. Die Abschaltungen betreffen das gesamte Netz, ein geografisches Gebiet nach dem andern, ohne Unterscheidung aufgrund der Unterbrechbarkeit bestimmter Geräte.
Aus Gründen der Personensicherheit sind die Wechselrichter von Photovoltaikanlagen so konzipiert, dass sie ihren Betrieb einstellen, wenn auf der Wechselstromseite (Netzseite) keine Spannung vorhanden ist. Im Falle einer Entlastung werden sich diese Anlagen daher automatisch abschalten. Um dies zu verhindern, muss der Kunde über eine Einrichtung für Inselnetzbetrieb verfügen.
Nur Produktionen wie Photovoltaik oder Biomasse, die eine Nettoleistung von über 1 MW in die Sammelschiene einspeisen können, sollten im Falle eines Lastabwurfs verschont bleiben.
Die Nettoleistung entspricht der installierten Leistung aller Produktionseinheiten nach Abzug der maximalen Scheinlast aller nicht einzeln entlastbaren Verbraucher an einem Postenabgang.
Die Sicherheit einer absolut unterbrechungsfreien Stromversorgung gibt es nicht. Verschiedene Einflüsse können zu einem Stromausfall führen. Wenn Ihr Unternehmen über kritische Prozesse verfügt, sollten Sie die Anschaffung von Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (Notstromaggregate / grössere Batteriespeicher) in Betracht ziehen. Diese Empfehlung gilt unabhängig von einer möglichen Stromknappheit.
Für Unternehmen hängt alles davon ab, wie kritisch die Prozesse sind und wie sich ein Stromausfall auf die Produktion des Unternehmens auswirkt. Daher wird die Grösse (und damit die Kosten) des Notfallsystems vom Leistungs- und Energiebedarf der abzudeckenden industriellen Prozesse abhängen.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies der Fall zu sein, denn in den Dokumenten der Ostral, der Organisation für Stromversorgung im Krisenfall, werden zurzeit keine Einschränkungen erwähnt.
Nein. Gemäss der Energiegesetzgebung unterliegt ein eventueller Stromüberschuss aus einer Notstromanlage nicht der Vergütung. Nach Art. 15 Abs. 1 des Energiegesetzes soll nur überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien und aus Wärmekraftkopplungsanlagen, welche mit fossilen oder teilweise fossilen Brennstoffen sowie mit Biogas betrieben werden, vergütet werden.
Title
Photovoltaik-Anlagen
Aus Gründen der Personensicherheit sind die Wechselrichter von Photovoltaikanlagen so konzipiert, dass sie ihren Betrieb einstellen, wenn keine Spannung im Netz vorhanden ist. Im Falle einer Entlastung werden sich diese Anlagen also automatisch abschalten. Um den Inselnetzbetrieb zu gewährleisten, muss die Solaranlage über eine spezielle Ausrüstung verfügen.
Gemäss Ostral-Dokumenten sollten bei einer Entlastung nur Produktionen verschont werden, welche eine Nettoleistung von mehr als 1 MW einspeisen können.
Zudem sieht die derzeit in der Konsultation befindliche Verordnung über Entlastungen vor, dass, wenn in einem Versorgungsgebiet die Stromerzeugung den Verbrauch übersteigt, das betreffende Gebiet von Entlastungen ausgenommen werden kann. Der endgültige Text ist jedoch noch nicht bekannt.
Der effektiv ins Netz eingespeiste Strom aus dezentralen Produktionsanlagen wird wie üblich vergütet, unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen, die der Bundesrat im Krisenfall erlassen könnte.
Wenn Sie den von Ihren Solarzellen erzeugten Strom direkt verbrauchen, senken sie Ihre Stromrechnung. Zudem wird dadurch eine Überlastung des Netzes bei maximaler Sonneneinstrahlung vermieden.
Zur Maximierung Ihrer Eigenverbrauchsquote können Sie die Nutzung Ihrer energieaufwendigen Geräte tagsüber programmieren. Wenn Sie zusätzlich über eine Wärmepumpe für die Heizung und/oder einen elektrischen Boiler für das Warmwasser verfügen, können diese Geräte an die Solaranlage angeschlossen werden und sich bei ausreichender Sonneneinstrahlung einschalten. Ein Pufferspeicher kann auch verwendet werden, um Strom in Form von Wärme für Heizzwecke zu speichern.
Title
Hausautomation
Im Falle eines Stromausfalls funktioniert die Hausautomation erneut, sobald der Strom wieder fliesst. Nur die Statusrückmeldungen sind beim Systemstart möglicherweise nicht korrekt. Sie könnten z. B. die Lampen einmal ein- und ausschalten oder die Storen hoch- und runterfahren, damit sie wieder in die gewünschte Position kommen.
Wenn Ihr Computersystem nicht unterstützt wird, kann es vorkommen, dass die "IP"-Geräte ihre Adressen nicht mehr korrekt wiederfinden. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Informatiker eine Bestandsaufnahme machen.
Wir empfehlen Ihnen, die Zeiten der Anwesenheitsmelder und die Helligkeitsschwellen zu senken.
Title
Heizung
In der Schweiz produzieren wir einen sehr hohen Anteil des Stroms, den wir verbrauchen, was bei fossilen Brennstoffen nicht der Fall ist. Die Elektrifizierung unserer Heizungen verringert somit unsere Abhängigkeit vom Ausland. Zudem sind diese Lösungen effizienter: Eine Wärmepumpe verbraucht drei- bis viermal weniger Primärenergie als ein Gas- oder Ölkessel. Ausserdem ist die Elektrifizierung von Heizungen auch klimafreundlich, da der Strommix der Schweiz weniger CO2-haltig ist als die Verwendung von Gas, Heizöl oder Benzin.
Gemäss Ostral-Plan werden im Fall einer Stromkontingentierung die Fernheizungen dieser Verpflichtung unterliegen und jeder FW-Betreiber/Eigentümer muss den Stromverbrauch entsprechend senken lassen. Diese Reduzierung kann sich auf die Menge an Wärmeenergie auswirken, die an die Endkunden geliefert wird.