Bundesgericht erteilt Zusage für Windpark Montagne de Buttes

Die Gemeinden Val-de-Travers, La Côte-aux-Fées und Les Verrières werden tatsächlich zum Standort des Windparks Montagne de Buttes. Nach 15 von Studien und Verfahren geprägten Jahren genehmigte das Bundesgericht am Donnerstag, 16. November 2023, den kantonalen Nutzungsplan des Windparks Montagne de Buttes. Insgesamt werden 19 Windenergieanlagen mit einer Produktion von 100 Millionen kWh auf der Hochebene Montagne de Buttes in den Himmel ragen und 100% erneuerbare Energie an 28 000 Haushalte liefern. Die Verrivent SA freut sich über diese Entscheidung, die es ihr ermöglichen wird, mit lokaler, sicherer und nachhaltiger Produktion zur Stromversorgungssicherheit beizutragen.

Die derzeitige Energiesituation zeigt, wie wichtig die Eigenproduktion von Strom in der Schweiz ist, um die Energiewende und eine lokale Produktion aus erneuerbaren Energiequellen sicherzustellen. Der Windpark wird 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Kanton Neuenburg abdecken. Von den Investitionen in Höhe von 140 Millionen Franken werden rund 30 Prozent den Unternehmen der Region zugutekommen.

Der Hintergrund
Am 18. Mai 2014 nimmt die Neuenburger Bevölkerung die kantonale Windparkplanung, die fünf Windenergiestandorte auf ihrem Gebiet vorsieht, mit 65 Prozent der Stimmen an. Der Standort Montagne de Buttes erstreckt sich über die drei Gemeinden des Val de Travers: La Côte-aux-Fées, Val-de-Travers und Les Verrières. 

Im Juni 2016 werden das vollständige Projektdossier inklusive Antrag auf Landnutzungsänderung, die Baubewilligung und das Dossier für den Elektroanschluss gleichzeitig öffentlich aufgelegt.

Im Juni 2019 werden sämtliche Einsprachen gegen den Nutzungsplan des Windparks Montagne de Buttes durch den Kanton abgewiesen, 2021 lehnt das Kantonsgericht die Beschwerden ab, der Fall wird vor das Bundesgericht gebracht. 

Die von den Gemeinden bestätigte Baugenehmigung war ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde und wird derzeit vom kantonalen Verwaltungsgericht untersucht. Der heutige Entscheid des Bundesgerichts ermöglicht die Wiederaufnahme der Behandlung durch die kantonale Instanz, die das Dossier bis 2024 behandeln sollte. Das Projekt könnte dann vorangetrieben werden, umso schneller, als es vom dringlichen Gesetz über die Beschleunigung der Verfahren für Windparks (Windexpress) profitieren kann. Der Bau der Windkraftanlagen könnte 2025 beginnen und 2028 in Betrieb genommen werden.

 

Begleitmassnahmen in Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen
Der Windpark wurde zusammen mit den wichtigsten nationalen und lokalen Umweltorganisationen geplant. Zahlreiche beispielhafte und innovative Kompensationsmassnahmen sind dabei ebenfalls vorgesehen. So werden sich die Windräder während der Mähzeit nicht drehen, Stromleitungen von insgesamt 16 Kilometer Länge werden in den Boden verlegt, und die verbleibenden Masten werden angepasst, um die Raubvögel, wie zum Beispiel den Uhu, vor Stromschlägen zu schützen. Die Entwickler werden ausserdem aufgefordert, in der Baugenehmigung den Lebensraum des Steinadlers sowie Massnahmen zum Schutz vor Schattenwurf zu berücksichtigen.

Angesichts der Komplexität des Projekts wird für den Bau, den Betrieb und den geplanten Rückbau nach 25 bis 30 Betriebsjahren eine von staatlichen Stellen geleitete Beobachtungsgruppe eingesetzt. 

Eine erfreuliche Entscheidung
Alain Sapin, Präsident der Verrivent SA: "Geduld ist der Schlüssel zum Erfolg. Dieses Ergebnis ist der Höhepunkt einer mehr als 15 Jahre dauernden Arbeit. Entschlossenheit und Beharrlichkeit haben sich ausgezahlt und unsere langfristige Vision für die Stromversorgung des Landes belohnt."

Die Aktiengesellschaft Verrivent SA wird derzeit zu gleichen Teilen von Groupe E Greenwatt AG und den Services Industriels de Genève (SIG) gehalten. Das Aktienkapital könnte in Zukunft für die Standortgemeinden oder die Société Electrique du Val-de-Travers (SEVT) geöffnet werden.

 

Windkraft – eine unerschöpfliche Energiequelle
Windenergie ist ein Bestandteil des Energiemixes, der es der Schweiz ermöglichen soll, die Ziele der Energiestrategie 2050, die 2017 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, und des im Juni 2023 verabschiedeten Klima- und Innovationsgesetzes zu erreichen. Darüber hinaus wird diese Energie die Abhängigkeit des Landes von importierter Energie und fossilen Brennstoffen verringern.

Windenergie ist die ideale Ergänzung zu Sonnenenergie und Wasserkraft. Zwei Drittel der Produktion erfolgen im Winter, wenn der Verbrauch am höchsten (Heizung, Beleuchtung, Aktivitäten im Innenraum) und die Stromerzeugung aus Sonnenenergie und Wasserkraft am geringsten ist. Zudem handelt es sich dabei um eine lokale Energiequelle, die den Vorteil aufweist, Energieverluste und Transportkosten zu senken. 

Weitere Informationen: Parc éolien de la Montagne de Buttes