Positiver Entscheid für das Windparkprojekt Quatre Bornes
Das Kantonsgericht Neuenburg hat die Einsprache der Gegner der drei in der Gemeinde Val-de-Ruz geplanten Windkraftanlagen abgewiesen. Dieser Entscheid fällt zugunsten des Windparkprojekts Quatre Bornes aus, dessen Bedeutung vom Gericht unterstrichen wurde. Es kann noch Einsprache beim Bundesgericht eingereicht werden.
Nach einer fundierten Überprüfung der verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit der Umweltbelastung, der Energieeffizienz, dem Schutz des Naturerbes und der Biodiversität hat das Kantonsgericht Neuenburg die Einsprache der Gegner des Windparks Quatre Bornes abgewiesen. Dieser Entscheid betrifft die drei Windkraftanlagen auf Neuenburger Gebiet.
Zu den vom Gericht genannten Gründen zählen das anerkannte nationale Interesse des Projekts, die Tatsache, dass der kantonale Richtplan nicht zu beanstanden ist, und dass die geplanten Kompensationsmassnahmen zweckmässig und angemessen sind. Die Gegner des Projekts können noch Einsprache beim Bundesgericht einreichen.
Zu erwähnen ist, dass zum Windparkprojekt Quatre Bornes auch sechs Windkraftanlagen im Kanton Bern zählen, die Gegenstand laufender Verfahren sind.
Windenergie für eine sichere Versorgung
Windenergie ist sauber, sicher, erneuerbar und lokal produziert und ergänzt die Energiequellen Sonne und Wasserkraft. Sie spielt vor allem im Winter eine wesentliche Rolle und trägt dazu bei, die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten zu reduzieren. Das Projekt Quatre Bornes soll einen Beitrag zu dieser Versorgung im Winter leisten, die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland senken und zur Dekarbonisierung unseres Energieverbrauchs beitragen.