
Als Privatperson haben Sie Möglichkeiten, angesichts der neuen Vorschriften etwas für die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu unternehmen.
Indem Sie die bevorstehenden Veränderungen angehen, werten Sie Ihre Immobilie auf, senken Ihren Verbrauch und tragen zu einer grüneren Zukunft bei. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, um die Energiewende zu einer greifbaren Chance für Sie zu machen.
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Das Stromgesetz
Die neuen Energiegesetze bieten Ihnen völlig neue Möglichkeiten, Ihren Energieverbrauch durch leistungsstarke Lösungen und umweltbewusstes Verhalten zu senken. Sie stärken auch den Verbraucherschutz, sodass Sie sich aktiv an der Energiewende beteiligen, gleichzeitig Geld sparen und von mehr Übersichtlichkeit profitieren können.
Energieeffizienz
Wir begleiten Sie bei der Einführung von hochwirksamen Energielösungen. Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Verbrauchssenkung behilflich zu sein und gleichzeitig Ihre Energieeinsparungen zu maximieren. Diese Lösungen veranlassen Sie zu einem verantwortungsvolleren Lebensstil und senken gleichzeitig Ihre Rechnungen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Die neuen Gesetze erleichtern die Gründung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften, sodass Sie Ihren Strom selbst erzeugen und mit Ihren Nachbarn gemeinsam nutzen können. Solche Gemeinschaften optimieren die Nutzung lokaler Ressourcen und sorgen für sauberere Energie zu niedrigeren Kosten, während sie gleichzeitig die Energieunabhängigkeit Ihres Haushalts stärken.
Verbraucherschutz
Ausserdem werden Ihre Rechte als Energieverbraucher durch die aktuellen Gesetze gestärkt. Sie profitieren jetzt von mehr Transparenz bei den Tarifen, effektiven Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten und Qualitätsstandards für Energiedienstleistungen. Das bedeutet, dass Sie unbesorgt verbrauchen können und einen besseren Überblick über Ihre Energiekosten bekommen.
Zweistufen-System
Der « Mantelerlass » (Stromgesetz) führt einen neuen Rechtsrahmen ein, der Privatpersonen mit weniger als 100.000 kWh Verbrauch pro Jahr schützt und sie gleichzeitig in die Energiewende einbezieht. Dieses System gewährleistet kontinuierliche Solidarität zwischen privaten Verbrauchern und fördert gleichzeitig eine nachhaltigere Energiezukunft für alle.
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Das CO2-Gesetz und das Klima- und Innovationsgesetz
Das CO2-Gesetz setzt starke Anreize für ein nachhaltigeres Verhalten.
Ansteigende Kosten für fossile Brennstoffe
Auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Benzin wird eine CO2-Steuer erhoben. Dies bedeutet höhere Kosten für Haushalte, welche solche Energieträger zum Heizen und für Verkehrsmittel nutzen.
Damit sollen Verbraucher dazu angeregt werden, sich für umweltfreundlichere Heizsysteme (Wärmepumpen, Holzheizungen usw.) zu entscheiden und auf weniger umweltschädliche Fahrzeuge wie Elektroautos umzusteigen.
Energiesanierung und erneuerbare Energien
Zur Förderung der Energiesanierung von Gebäuden stehen umfangreiche Zuschüsse zur Verfügung, z. B. zur Verbesserung der Isolierung, für den Einbau von Hochleistungsfenstern oder den Ersatz fossiler Heizsysteme durch Anlagen, die mit erneuerbare Energien betrieben werden. Es gibt auch Zuschüsse für die Installation von Sonnenkollektoren oder anderen Anlagen zur Eigenproduktion von erneuerbarer Energie. Zudem werden direkte finanzielle Anreize von den Kantonen in Zusammenarbeit mit Bundesprogrammen wie dem Gebäudeprogramm geboten.
Förderung von nachhaltiger Mobilität
Die Förderung nachhaltiger Mobilität beinhaltet den Übergang zu Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Viele Kantone bieten Ermässigungen bei der Fahrzeugsteuer für emissionsarme Fahrzeuge an, und es gibt Zuschüsse für die Einrichtung von Heimladestationen. Zudem wird die Nutzung von umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehrsmitteln und sanften Mobilitätslösungen empfohlen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und Eigenverbrauch
Die Stärkung des Eigenverbrauchs von vor Ort erzeugter Energie durch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglicht es Einzelpersonen, ihre eigene Energie zu nutzen, z. B. mittels Solaranlagen, und den Überschuss mit dem lokalen Netz zu teilen oder zu verkaufen. Dadurch soll die Energieabhängigkeit verringert und ein lokalerer und nachhaltigerer Umgang mit Energie gefördert werden.
Beiträge zur Klimaneutralität
Beiträge zur Klimaneutralität sind darauf ausgerichtet, bis 2050 die CO2-Neutralität zu erreichen. CO2- und Klimagesetz bestimmen klare Ziele zur Reduzierung der Emissionen privater Haushalte, insbesondere durch die Dekarbonisierung von Heizung und Verkehr. Privatverbraucher müssen sich mit staatlicher Unterstützung schrittweise auf diesen Übergang einstellen.
Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz umfasst die Einführung von Massnahmen zur Gewährleistung von Preistransparenz und Qualitätsstandards für Energiedienstleistungen. Die Verbraucher werden einen verständlicheren Zugang zu Informationen über Energiepreise und über erneuerbare Optionen erhalten. Ferner werden Streitschlichtungsmechanismen eingeführt, um Verbraucher im Rahmen der neuen Energievorschriften zu schützen.
Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe
Es ist eine Besonderheit der Schweiz, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe teilweise an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Jeder Bürger erhält über die Krankenkassen einen Ausgleichsbetrag, was die direkten finanziellen Auswirkungen der Steuer auf die Haushalte verringert.