Entwicklung der Rücknahmearife im Bereich Solarenergie

Groupe E führt ein neues Vergütungssystem für Strom aus Solaranlagen ein, in Übereinstimmung mit dem Stromgesetz, das 2026 in Kraft tritt. Ab 2025 basiert das vierteljährliche Vergütungsmodell auf Marktpreisen, statt auf einem identischen Preis für das ganze Jahr. Der Preis für den Herkunftsnachweis wird von 3 auf 4 Rp/kWh erhöht. 

Die Energiewende ist in vollem Gang und die Anzahl der Eigentümer·innen von Solaranlagen nimmt erfreulicherweise zu. 2023 deckte die Solarenergie über 8,25% des nationalen Stromverbrauchs, ein Anstieg um knapp 20% gegenüber 2022. 

Diese Entwicklung ist jedoch mit Herausforderungen verbunden. Solarenergie wird nämlich hauptsächlich im Sommer produziert, wenn die Nachfrage unter dem Angebot liegt. Im Winter ist die Situation umgekehrt, produziert wird jedoch nur ein Viertel der Energie. Die Preise auf den Strommärkten schwanken ihrerseits saisonbedingt; im Sommer sind sie niedrig, im Winter hoch. 

Ein gerechteres Modell, im Einklang mit den Marktpreisen 

Per 1. Januar 2025 führt Groupe E eine Rücknahmevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:

  • Der durch das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider. Durch diesen Tarif erwirtschaftet Groupe E keine Gewinne. Das Unternehmen zahlt den Eigenerzeuger·innen den Preis, den es selbst auf dem Markt erhält.
  • Um die von Anlageneigentümer·innen getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze ermöglicht es, die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen zu gewährleisten. Sie betrifft die Sommermonate und wird vom Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
  • Die Herkunftsgarantie, spezifisch für jeden Verteilernetzbetreiber, steigt ab 2025 von 3 auf 4 Rp./kWh.

Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung von 14,45 Rp./kWh (11,45 Rp./kWh für Energie und 3 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis). Die Umstellung auf das vierteljährliche Vergütungssystem erfolgt auf Empfehlung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und soll Flexibilität und Transparenz der Tarife verbessern. Dieses Modell, das den Marktpreisen entspricht, ermöglicht es Eigenproduzent·innen, ihre Investitionen weiterhin rentabel zu betreiben, indem es sie beispielsweise im Sommer vor zu niedrigen Marktpreisen schützt. 

Es ist auch gerechter gegenüber den gebundenen Kunden, da die übernommene Energie in den Tarifen der Grundversorgung enthalten ist. Der Unterschied zwischen dem Preis der von Groupe E im Rahmen der Grundversorgung gelieferten Energie und dem Rücknahmetarif erklärt sich durch die Preiszusammensetzung. Der Versorgungstarif beinhaltet nicht nur die Energiekosten selbst, sondern auch diejenigen für die Weiterleitung in den Stromnetzen und die staatlichen Abgaben. Er deckt also sämtliche Aspekte der Versorgung für Endkund·innen ab, unabhängig vom Zeitpunkt des Verbrauchs. Der von Groupe E angebotene Rücknahmetarif vergütet hingegen nur die von Eigenerzeuger·innen produzierte Energie und berücksichtigt weder Netzinfrastrukturkosten noch Abgaben. 

Verantwortungsvolle Praktiken zur Optimierung der Energiewende

Schweizweit ist Groupe E der Verteilnetzbetreiber mit der höchsten installierten Photovoltaik-Leistung. 2023 betrug der PV-Anteil an der gesamten über ihr Stromnetz verteilten Strommenge 12%. Groupe E ermutigt Neueigentümer·innen von Solaranlagen, bewährte Praktiken anzuwenden, damit sie ihre Produktion optimal nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende verstärken können:

  • Anlage korrekt bemessen, um Produktion und Verbrauch auszugleichen
  • Eigenverbrauch maximieren, da er rentabler ist als der Weiterverkauf (z. B. Elektrofahrzeug laden oder Geschirrspüler starten, wenn die Anlage Energie erzeugt)
  • Fachkräfte mit Installation und Wartung beauftragen, um optimale Leistung zu gewährleisten
  • Energieeffizienz des Wohnraums verbessern, z. B. dank Berücksichtigung von Isolierung, Heizsystem und Elektrogeräten

Engagement für eine nachhaltigere Zukunft

Auch mit dem neuen System der vierteljährlichen Vergütung bleibt die Investition in eine Solaranlage interessant. Überdies trägt sie dazu bei, lokale und erneuerbare Energien auszubauen, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Nachbarländern zu verringern und dem zunehmenden Strombedarf für die Dekarbonisierung gerecht zu werden. 

Ab 2026 werden alle Schweizer Verteilnetzbetreiber dieses Modell anwenden, das dem vom Volk im Juni 2024 angenommenen Stromgesetz entspricht.