Entwicklung der Einspeisetarife im Bereich Solarenergie

Groupe E führt ein neues Vergütungssystem für Strom aus Solaranlagen ein, um dem 2026 in Kraft tretenden Stromgesetz gerecht zu werden. Ab 2025 wird das Modell der vierteljährlichen Vergütung auf den Marktpreisen anstatt auf einem im Jahresverlauf unveränderlichen Preis basieren. Der Preis für den Herkunftsnachweis wird von 3 auf 4 Rp/kWh steigen. 

Die Energiewende ist in vollem Gang und die Anzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer von Solarmodulen nimmt erfreulicherweise zu. 2023 deckte die Solarenergie über 8,25% des nationalen Stromverbrauchs, ein Anstieg um knapp 20% gegenüber 2022. 

Diese Entwicklung ist jedoch mit Herausforderungen verbunden. Schliesslich wird Solarenergie hauptsächlich im Sommer produziert, wenn die Nachfrage unter dem Angebot liegt. Im Winter ist die Situation umgekehrt, produziert wird jedoch nur ein Viertel der Energie. Die Preise auf den Strommärkten schwanken ihrerseits saisonbedingt; im Sommer sind sie niedrig, im Winter hoch. 

Ein gerechteres Modell, im Einklang mit den Marktpreisen 

Per 1. Januar 2025 führt Groupe E eine Einspeisevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:

  • Der durch das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider. Durch diesen Tarif erwirtschaftet Groupe E keine Gewinne. Das Unternehmen zahlt den Eigenerzeugerinnen und -erzeugern den Preis, den das Unternehmen selbst auf dem Markt erhält.
  • Um die durch die Anlageneigentümerinnen und -eigentümer getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze ermöglicht es, die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen zu gewährleisten. Sie betrifft die Sommermonate und wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
  • Die je nach Verteilnetzbetreiber praktizierte Vergütung des Herkunftsnachweises steigt ab 2025 von 3 auf 4 Rp/kWh.

Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung in Höhe von 14,45 Rp/kWh (11,45 Rp/kWh für Energie und 3 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis). Die Umstellung auf ein System der vierteljährlichen Vergütung erfolgt auf Empfehlung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und soll die Flexibilität und die Transparenz der Tarife verbessern. Dieses marktpreisbasierte Modell soll Eigenerzeugerinnen und -erzeugern unter anderem vor einem zu niedrigen Marktpreis im Sommer schützen und dafür sorgen, dass sich ihre Investitionen auch weiterhin bezahlt machen. 

Zudem ist es gerechter gegenüber abhängigen Kundinnen und Kunden, da sich die eingespeiste Energie in den Tarifen der Grundversorgung widerspiegelt. Der Unterschied zwischen dem Preis der von Groupe E im Rahmen der Grundversorgung gelieferten Energie und dem Einspeisetarif erklärt sich durch die Preiszusammensetzung. Der Versorgungstarif beinhaltet nicht nur die Energiekosten selbst, sondern auch die Kosten für den Transport in den Stromnetzen und die staatlichen Abgaben. Er deckt also sämtliche Aspekte der Lieferung an Endkundinnen und -kunden ab, unabhängig vom Zeitpunkt des Verbrauchs. Der von Groupe E angebotene Einspeisetarif vergütet hingegen nur die von den Eigenerzeugerinnen und -erzeugern produzierte Energie und berücksichtigt weder die Kosten der Netzinfrastruktur noch die Abgaben. 

Verantwortungsvolle Praktiken zur Optimierung der Energiewende

In der Schweiz ist Groupe E der Verteilnetzbetreiber mit der höchsten installierten Photovoltaik-Leistung. 2023 betrug der Anteil dieser Energie an der gesamten über ihr Stromnetz verteilten Strommenge 12%. Groupe E ermutigt die Neueigentümerinnen und -eigentümer von Solaranlagen zur Einhaltung bewährter Praktiken, um die Nutzung ihrer Produktion zu optimieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu erhöhen:

  • Anlage präzise dimensionieren, um ein Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch zu erzielen.
  • Eigenverbrauch maximieren, da er rentabler als der Verkauf ist (z. B. Elektrofahrzeug laden oder Geschirrspüler starten, wenn die Anlage Energie erzeugt).
  • Fachkräfte mit Wartung und Installation beauftragen, um eine optimale Leistung zu garantieren.
  • Energieeffizienz des Wohnraums verbessern, unter Berücksichtigung von Dämmung, Heizsystem, Elektrogeräten etc.

Engagement für eine nachhaltigere Zukunft

Auch mit dem neuen System der vierteljährlichen Vergütung ist eine Investition in eine Solaranlage nach wie vor interessant. Überdies trägt sie dazu bei, lokale und erneuerbare Energien auszubauen, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Nachbarländern zu verringern und dem zunehmenden Strombedarf aufgrund der Dekarbonisierung gerecht zu werden. 

Ab 2026 werden alle Schweizer Verteilnetzbetreiber dieses Modell übernehmen, das auf der Annahme des Energiegesetzes durch die Bevölkerung im vergangenen Juni beruht.